Es kommt sehr wohl auf die Größe an!
Eine breite Mitgliedschaftsbasis legitimiert unsere Arbeit gegenüber politischen Entscheidungsträger*innen und gibt uns wertvolle Impulse für unsere Arbeit.
Mit Deiner Mitgliedschaft…
- trägst Du dazu bei, die Evidenz zur Grundlage politischer Entscheidungen zu machen.
- stärkst Du unsere Arbeit für einen wissenschaftsbasierten Verbrauchendenschutz.
- unterstützt Du uns im juristischen Kampf gegen rechtswidrige Praktiken.
++ unser Mitgliedschaftsantrag wird derzeit überarbeitet ++
Mitgliedschaftsantrag (pdf, barrierefrei)
Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet das Recht, sich für die Förderung der Wirtschaftsbedingungen in Vereinigungen einzusetzen. Die Wahrnehmung dieses Grundrechts darf nach unserer Ansicht nicht von der persönlichen Finanzkraft abhängen. Um dies zu gewährleisten kann jedes Mitglied den eigenen Mitgliedschaftsbeitrag selbst festsetzen. Bis zum Jahr 2023 gab es keinen Mindestbeitrag.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen sind wir aber gehalten, unsere Mitglieder eindeutig zu identifizieren. Dies ist am einfachsten dadurch zu erreichen, dass wir eine Zahlung von einem Konto abbuchen, welches auf den Namen der Mitgliedsperson bei einer Bank im Euroraum geführt wird. Aus diesem Grund hat die Mitgliederversammlung 2022 einen Mindestbeitrag in Höhe von 0,01 € (1 Cent) pro Jahr eingeführt. Dieser Betrag wird einmal jährlich von einem Konto des Mitglieds abgebucht. Entsprechend den SEPA-Regeln werden wir die Lastschrift vorher angekündigt, indem wir einen Betrag in Höhe von 0,01 € auf das Konto überweisen. 😉