
Nach Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2020/1828 (EU-Verbandsklagenrichtlinie) sollen Qualifizierte Einrichtungen über Verbandsklagen, die geplant sind, die geführt werden und über das Ergebnis der geführten Verbandsklagen auf der Verbands-Website informieren. Dieses Posting dient der Erfüllung jener Vorgabe. Die Angaben geben unsere Rechtsansicht bei Beginn des Klageverfahrens wider und sind nicht notwendigerweise identisch mit den Rechtsansichten der entscheidenden Gerichte.
Verfahrensgegenstand
Unser Verband prüft Ansprüche unter folgenden Gesichtspunkten:
- Verstoß gegen Marktverhaltensregel, § 3a UWG iVm. § 19 AGG
- Aggressive Geschäftspraktiken
- Verstoß gegen die Generalklausel des UWG 1
- Verstoß gegen Marktverhaltensregel, § 3a UWG iVm § 15 DSGVO u.A.1
Unzumutbare Belästigung1
Geprüft werden neben Unterlassungsansprüchen auch Ansprüche auf Gewinnabschöpfung zum Bundeshaushalt und die Einleitung einer oder mehrerer Musterfeststellungsklage(n) namens der betroffenen Kreise.
Anlass der Verbandsklage
Medienbericht (Radio Bremen, Redaktion Buten un Binnen) Link: Geheime Dokumente der Brebau: Wohnungen in Bremen nur für Weiße?
Umstände und betroffene Verbrauchendenkreise
Von der Geschäftspraktik waren Verbrauchende betroffen, die…
- sich in den vergangenen Jahren bei der BREBAU um eine Wohnung bemüht haben, aber keine Wohnung oder keine Wohnung in der gewünschten Lage erhalten haben.
- eine Wohnung der BREBAU bewohnt haben oder bewohnen und bei denen im Datenverarbeitungssystem der BREBAU diskriminierende Notizen (z.B. KT, E40) hinterlegt waren.
Stand des Verfahrens
Das Verfahren befindet sich in Vorbereitung. 2 Gegen die BREBAU wurde eine Abmahnung ausgebracht.
21.05.2021 Die BREBAU und ihr Aufsichtsrat wurde angeschrieben und über die Eröffnung des Verfahrens und die im Raum stehenden und zu prüfenden rechtlichen Gesichtspunkte in Kenntnis gesetzt.
21.05.2021 Die Bremer Landesdatenschutzbauftragte wurde kontaktiert.
21.05.2021 Verschiedene Akteure der Zivilgesellschaft wurden als weitere Vertretende der betroffenen Kreise kontaktiert.
22.05.2021 Die Geschäftsführung der BREBAU wurde freigestellt.
25.05.2021 Die BREBAU lässt sich auf unser Schreiben vom 21.05.2021 fruchtlos zur Sache ein und lässt die gesetzte Frist für eine gütliche Einigung verstreichen.
01.06.2021 Unser Verband bringt eine Unterlassungsaufforderung an die BREBAU aus. Darin wird das Unternehmen aufgefordert, Diskriminierung am Wohnungsmarkt und illegale Datenspeicherung künftig bei Meidung einer Strafe von mindestens 10.000 € für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zu unterlassen.
02.06.2021 Die Staatsanwaltschaft Bremen durchsucht nach Angaben des Weser Kuriers die BREBAU.
Dieses Verfahren wird teilweise durch Crowdfunding ermöglicht
Vom Ausgang dieses Verfahrens hat unser Verband keinerlei finanziellen Vorteil. Wir führen dieses Verfahren zudem auf eigenes Risiko. Mit Deiner Spende unterstützt Du dieses Verfahren:
Spendenkonto: DE79 5205 0353 0011 8088 51 (Kasseler Sparkasse) Verwendungszweck: BREBAU